Gültig ab 1. Februar 2022
Laden Sie das Dokument im Format herunter .pdfAllgemeine Geschäftsbedingungen der Waldblick Aufen GmbH
Sehr geehrte Damen und Herren,
wenn Sie eine Unterkunft oder sonstige im Folgenden näher bezeichnete Leistungen bei uns buchen, werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bestandteil des Vertragsverhältnisses zwischen Ihnen und uns, der Waldblick Aufen GmbH (nachfolgende als „Hotel“ bezeichnet). Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch.
- 1 Geltungsbereich
- Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Waldblick Aufen GmbH (im Folgenden als „Hotel“ bezeichnet) und dem Kunden über die Erbringung aller im Zusammenhang mit Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel und Hotelzimmerverträgen stehenden Leistungen, insbesondere die Überlassung bzw. Vermietung von Hotelzimmern zur Beherbergung (im Folgenden einheitlich als „Gastaufnahmevertrag“ bezeichnet).
- Die AGB des Hotels gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als das Hotel ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn das Hotel in Kenntnis der AGB des Kunden die vereinbarten Leistungen an ihn vorbehaltlos ausführt.
- Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder sonstige Ausstellungsmöglichkeiten sowie die Durchführung von Vorstellungsgesprächen, Verkaufsoder ähnlichen Veranstaltungen bzw. die öffentliche Einladung hierzu bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels. § 540 Abs. 1 S. 2 BGB wird abbedungen, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
- 2 Vertragsabschluss, Leistungen des Hotels
- Ein Vertrag zwischen dem Hotel und dem Kunden kommt erst dann zustande, wenn das Hotel den Antrag des Kunden zum Abschluss eines Gastaufnahmevertrags annimmt. Die Annahme des Antrags durch das Hotel kann formfrei erfolgen, in der Regel wird der Antrag in Textform mittels einer Buchungsbestätigung angenommen.
- Unverbindliche Reservierungen von Hotelzimmern oder sonstiger Leistungen sind nur im Rahmen ausdrücklicher Vereinbarungen zwischen dem Hotel und dem Kunden in Text- oder Schriftform möglich. Für den Fall, dass der Kunde aus der unverbindlichen Reservierung eine verbindliche Buchung machen möchte, bedarf der Abschluss eines entsprechenden Gastaufnahmevertrags entsprechend der vorstehenden Regelungen in § 1 dieser AGB einer erneuten Annahme des Antrags durch das Hotel.
- Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Hotelzimmer zur Verfügung zu stellen sowie gegebenenfalls weitere Leistungen zu erbringen, soweit diese vereinbart wurden. Angaben in Prospekten, auf der Internetseite sowie sonstige Leistungs- und Objektbeschreibungen, insbesondere auch auf entsprechenden Internetplattformen oder in Orts- oder Hotelführern, werden nur insoweit Vertragsbestandteil, als deren Inhalt ausdrücklich zwischen dem Hotel und dem Kunden vereinbart wurden.
- Eine Unterbringung von Tieren jeglicher Art ist nur im Falle einer ausdrücklichen Vereinbarung in Text- oder Schriftform gestattet. Für den Fall einer solchen Vereinbarung ist der Kunde verpflichtet, wahrheitsgemäß Angaben über Art und Größe des Tieres zu machen.
- 3 Preise, Zahlungsbedingungen
- Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarten Preise für die Leistungen des Hotels, insbesondere für die gebuchten Hotelzimmer, sowie im Falle von Leistungen Dritter, die vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragt werden und für die das Hotel die anfallenden Kosten verauslagt, zu bezahlen. Gleiches gilt für Entgelte für Leistungen, bei denen eine verbrauchsabhängige Abrechnung in der Buchungsbestätigung angegeben oder gesondert vereinbart ist (z.B. Nutzung des Telefons, Internet o.ä.) bzw. soweit Wahl- und/oder Zusatzleistungen durch entsprechenden Hinweis, insbesondere Preisaushänge, als kostenpflichtig ausgewiesen werden.
- Die vereinbarten Preise sind Endpreise und schließen die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Steuern (insbesondere Umsatzsteuer) sowie sonstige Abgaben mit ein. Nicht enthalten sind solche Abgaben, die nach der jeweiligen gesetzlichen Grundlage vom Kunden selbst geschuldet sind, z.B. Kurtaxe. Das Hotel ist berechtigt, die vereinbarten Preise anzupassen, soweit diese Anpassung auf Änderungen nach Vertragsabschluss der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Einführung, Änderung oder Aufhebung von lokalen Abgaben auf die erbrachte Leistung beruht. Soweit der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, ist eine Anpassung der Preise durch das Hotel nur dann zulässig, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Erfüllung der Leistung vier Monate überschreitet.
- Nach Vertragsabschluss kann das Hotel seine Zustimmung einer vom Kunden gewünschten Verminderung bzw. Reduzierung hinsichtlich des Umfangs der gebuchten Hotelzimmer (sowohl hinsichtlich Dauer als auchAnzahl der Zimmer)oder sonstiger Leistungen davon abhängig machen, dass sich der Preis für die dann benötigten Hotelzimmer bzw. die sonstigen gewünschten Leistungen des Hotels erhöht.
- Für den Fall der Vereinbarung einer Zahlung auf Rechnung ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Ab Fälligkeit kann das Hotel die sofortige Zahlung jederzeit vom Kunden verlangen. Gerät der Kunde in Verzug, richtet sich der Anspruch des Hotels auf Verzugszinsen nach den gesetzlichen Vorschriften. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
- Der Kunde kann nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber Forderungen des Hotels aufrechnen.
- Das Hotel behält sich das Recht vor, als Bedingung für den Vertragsschluss eine angemessene Vorauszahlung oder eine sonstige Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung sowie deren Fälligkeit bleiben entsprechender Vereinbarungen im Vertrag vorbehalten. Nach Vertragsabschluss ist das Hotel in begründeten Fällen bis zum Beginn des Aufenthalts des Kunden, insbesondere im Falle des Zahlungsrückstands des Kunden oder für den Fall der Erweiterung der vereinbarten Leistungen berechtigt, eine Vorauszahlung oder sonstige Sicherheitsleistung nach vorstehenden Regelungen zu verlangen. Entsprechendes gilt für eine Anhebung einer bereits geleisteten Vorauszahlung oder sonstigen Sicherheitsleistung bis zur Höhe des vollständigen zu entrichtenden Preises. Ebenso ist das Hotel berechtigt, während dem Aufenthalt des Kunden eine Vorauszahlung oder sonstige Sicherheitsleistung für bestehende oder künftige Forderungen aus dem Vertragsverhältnis zu verlangen, soweit dies nicht bereits gemäß vorstehender Regelungen erfolgt ist.
- 4 Stornierung, Rücktritt des Kunden bzw. des Hotels, Nichtanreise.
- Ein vertragliches Rücktrittsrecht des Kunden besteht nur dann, wenn ein solches im Vertrag bzw. ausweislich des Inhalts der Buchungsbestätigung ausdrücklich schriftlich oder in Textform vereinbart wurde. Im Übrigen richtet sich das Recht des Kunden zum Rücktritt nach den gesetzlichen Vorschriften.
- Soweit ein Rücktrittsrecht des Kunden aus Vertrag und/oder Gesetz nicht besteht oder für den Fall, dass die Rücktrittserklärung des Kunden nicht fristgemäß ausgeübt wurde, steht dem Hotel auch dann ein Anspruch auf Bezahlung der vereinbarten Preise bzw. Vergütungen zu, wenn der Kunde die vereinbarten Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Einnahmen aus anderweitiger Verwendung der Leistung, insbesondere Vermietung der Hotelzimmer an andere Kunden sowie ersparte Aufwendungen hat sich das Hotel anrechnen zu lassen. Für den Fall, dassdie vom Kunden gebuchten Hotelzimmer nicht anderweitig vermietet werden können, ist der Kunde im Rahmen einer Pauschalierung der ersparten Aufwendungen verpflichtet,mindestens 100 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements, bei denen Leistungen Dritter mitvereinbart wurden, 90 % für Buchungen von Übernachtungen mit Frühstück zu bezahlen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Hotel kein bzw. ein niedriger Schaden entstanden ist.
- Bei Buchungen mehrerer Zimmer durch Gruppen, d.h. bei einer Buchung von 5 oder mehr Hotelzimmern, gelten sofern keine abweichenden Vereinbarungen in Text- oder Schriftform getroffen werden folgende Regelungen:
– bis 6 Monate vor dem gebuchten Anreisetermin können 100 % der gebuchten Zimmereinheiten kostenfrei storniert werden.
– bis 3 Monate vor dem gebuchten Anreisetermin können 50 % der gebuchten Zimmereinheiten kostenfrei storniert werden.
– bis 6 Wochen vor dem gebuchten Anreisetermin können 10 % der gebuchten Zimmereinheiten kostenfrei storniert werden. Für die von dieser Stornierungsmöglichkeit jeweils nicht erfassten Möglichkeiten gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend.
– andere Bedingungen für Stornierung oder Reduzierung der zimmerzahl können gelten, wenn dies ausdrücklich in schriftlicher Vereinbarung mit dem Kunden erfolgt.
- Soweit dem Kunden durch vertragliche Vereinbarung das Recht eingeräumt wurde, innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten, ist das Hotel dazu berechtigt, sofern Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen, den Kunden mitangemessener Fristsetzung zur Mitteilung aufzufordern, ob er auf seinRecht zum kostenfreien Rücktritt verzichtet. Erklärt der Kunde innerhalb dieser Frist seinen Verzicht auf das Recht zum kostenfreien Rücktritt, wird die Buchung für ihn verbindlich und das Hotel kann nicht aufgrund dieser Regelung vom Vertrag zurücktreten. Erklärt der Kunde den Verzicht nicht, sei es ausdrücklich oder konkludent durch Verstreichenlassen der gesetzten Frist, kanndas Hotel in dem Zeitraum vom Vertrag zurücktreten, in dem auch der Kunde zum kostenfreien Rücktritt berechtigt wäre.
- Das Hotel ist auch dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn eine nach § 3 Abs. 6 vereinbarte oder geforderte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach nochmaliger angemessener Fristsetzung vom Kunden nicht erbracht wird.
- Weiter behält sich das Hotel den Rücktritt vom Vertrag aus wichtigem Grund vor, insbesondere für den Fall, dass – höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände vorliegen, die eine Erfüllung des Vertrags unmöglich machen – Zweck, Art oder Anlass des Aufenthalts gegen geltende gesetzliche Bestimmungen verstoßen – die gebuchten Zimmer von einem anderen Gast als dem in der Buchung genannten Kunden bzw. den von diesem benannten Mitreisenden genutztwird,ohne dass das Hotel hierüber informiert wurde, insbesondere in Fällen der Untervermietung bzw. bei gewerblich tätigen Kunden bei der Weitergabe von Unterkunftskontingenten, ohne dass das Hotel hierzu seine vorherige Zustimmung erteilt hat; gleiches gilt für den Fall, dass Hotelzimmer unter Angabe von irreführenden oder falschen Informationen oder dem verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden. Für das Hotel wesentlich sind insbesondere die Identität des Kunden sowie seine Zahlungsfähigkeit sowie der Zweck seines Aufenthalts
– das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der gebuchten Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzuordnen ist
– der Kunde trotz Abmahnung des Hotels gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt, insbesondere gegen vorhandene Benutzungsordnungen (z.B. Schwimmbad, Sauna) verstößt
- Im Falle eines berechtigten Rücktritts durch das Hotel ist ein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz ausgeschlossen.
- 5 Bereitstellung, Übergabe und Rückgabe von Hotelzimmern
- Der Kunde hat lediglich einen Anspruch auf Bereitstellung von Hotelzimmern der gebuchten Zimmerkategorie, nicht jedoch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart.
- Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 16:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Ein Anspruch auf Bereitstellung vor diesem Zeitpunkt besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
- Der Kunde ist verpflichtet, die Zimmer am vereinbarten Abreisetag bis spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Bei einer verspäteten Räumung des Zimmers ist das Hotel berechtigt, für die unberechtigte Weiternutzung bis 18:00 Uhr 50 % des Listenpreises, bei einer Weiternutzung über 18:00 Uhr hinaus 100 % des Listenpreises in Rechnung zu stellen. In diesem Fall werden keine vertraglichen Ansprüche des Kunden auf Leistungen des Hotels begründet. Ein Anspruch auf Bereitstellung vor diesem Zeitpunkt besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
- 6 Haftung des Hotels.
- Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
- Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet das Hotel nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden,wenn dieser einfach fahrlässig verursachtwurde, essei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
- Sollten StörungenoderMängel an den Leistungen desHotels auftreten, ist der Kunde verpflichtet, das Hotel hierüber, sofern das Hotel nicht bereits Kenntnis erlangt hat, unverzüglich zu informieren und eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen. Der Kunde wird in einem ihm zumutbaren Umfang dazu beizutragen, den Mangel bzw. die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
- Das Hotel haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die dem Kunden ausdrücklich und/oder erkennbar als Leistungen Dritter angeboten werden und die das Hotel lediglich vermittelt (z.B: Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, TV-Sendung etc.). Dies gilt auch dann, wenn die Leistungen Dritter bereits zusammen mit der Buchung der Hotelzimmer oder sonstiger, eigener Leistungen des Hotels vermittelt werden.
- Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Dem Kunden steht zur Aufbewahrung von Wertgegenständen der Hotel- und Zimmersafe zur Verfügung, dessen Verwendung das Hotel ausdrücklich empfiehlt. Sofern der Kunde Geld, Wertpapiere oder andere Gegenstände mit einem Wert von mehr als 500,00 EUR oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 2.500,00 EUR einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.
- Durch die Zurverfügungstellung eines Stellplatzes in der Hotelgarage bzw. auf dem Hotelparkplatz kommt kein Verwahrungsvertrag zwischen dem Kunden und dem Hotel zustande, auch dann nicht, wenn für den Stellplatz ein Entgelt anfällt. Das Hotel haftet für ein Abhandenkommen oder eine Beschädigung von auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder manövrierter Kraftfahrzeuge sowie deren Inhalte und Zubehör nur nach Maßgabe der vorstehenden Regelungen.
- Nachrichten, Post und Warensendungen werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt bzw. behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und bei entsprechender Beauftragung gegen Entgelt die Nachsendung von Post und Warensendungen. Das Hotel haftet dabei nach Maßgabe der vorstehenden Regelungen.
- 7 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags, der Annahme durch das Hotel oder diese Gastaufnahmebedingungen sollen in Text- oder Schriftform erfolgen.
- Auf Verträge zwischen dem Hotel und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie des Kollisionsrechts Anwendung.
- Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt oder für den Fall, dass ein Kunde die Voraussetzungen des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Hotel der Sitz des Hotels.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Gastaufnahmebedingungen unwirksam oder nicht sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.